• Kompetenz im Arbeitsrecht •

Der Schwerpunkt der Anwaltskanzlei liegt in der Beratung und Vertretung der Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts.

Frau Rechtsanwältin Dr. Kutzner verfügt über langjährige Erfahrung auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Sie berät Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte, große und mittelständische Unternehmen sowie Betriebsräte. Frau Dr. Kutzner vertritt ihre Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten und in organschaftlichen Rechsstreitigkeiten vor allen Land- und Oberlandesgerichten

Im Individualarbeitsrecht umfasst die Tätigkeit insbesondere:

  • Entwurf und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen sowie Wettbewerbsverboten und Zielvereinbarungen


  • Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen im bestehenden Arbeitsverhältnis (Versetzung; Abmahnung; Umgruppierung; Lohnreduzierung; Änderungskündigung; Vertragsänderungen wie z.B. Reduzierung der Arbeitszeit - Teilzeit, Altersteilzeit - oder Suspendierung der Arbeitspflichten etwa bei Elternzeit; etc.)


  • Beratung und Vertretung bei Kündigungen, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, Durchführung von Kündigungsschutzprozessen


  • Vertretung bei behördlichen Zustimmungsverfahren (vor der Hauptfürsorgestelle bspw. bei Kündigung während der Elternzeit , vor dem Integrationsamt bei Kündigungen Schwerbehinderter usw.)

 
  • Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerfristiger Erkrankung


  • Beratung bei Entsendungen in das europäische und außereuropäische Ausland und


  • Beratung im Betriebsrentenrecht.
 


Im Kollektivarbeitsrecht erstreckt sich das Leistungsspektrum auf:

  • Beratung und Vertretung bei allen der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten (bei Einstellungen, Entlassungen, Kündigungen, Arbeitszeitänderungen, Lohngestaltung, Einführung technischer Einrichtungen usw.)

  • Beratung bezüglich der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat, Personalvertretung oder Mitarbeitervertretung


  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen

 

 
  • Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen und Umstrukturierungen


  • Beratung und Vertretung bei interessenausgleichs- und sozialplanpflichtigen Maßnahmen


  • Durchführung von Beschluss- und Einigungsstellenverfahren und


  • Vertretung in Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten des Mitbestimmungsrechts im kirchlichen Mitarbeitervertretungsrecht.

Daneben ist Frau Rechtsanwältin Dr. Kutzner im allgemeinen Dienstvertrags- und Handelsvertreterrecht tätig.